
Neue Regelung zur Maklerprovison
Das neue Gesetz zur Maklerprovision, gültig ab dem 23.12.2020, regelt die Verteilung der Maklercourtage: Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. […]
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